Häufige Fragen (FAQ)

Versicherungen sind vielfältig – und genau deshalb tauchen bei unseren Kunden viele Fragen auf.
Hier beantworten wir die wichtigsten Themen rund um Tarife, Leistungen, Schadensfälle und unsere Beratung.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns einfach persönlich. Wir helfen gerne weiter.

Allgemeine Fragen

Das hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Grundsätzlich gibt es einige Basisversicherungen, die fast jeder benötigt:

  • Privathaftpflicht: schützt vor Schäden, die Sie anderen zufügen.
  • Hausrat & Wohngebäude: sinnvoll für alle, die Eigentum oder wertvolle persönliche Gegenstände besitzen.
  • Kfz-Versicherung: gesetzlich vorgeschrieben für alle Fahrzeughalter.
  • Berufsunfähigkeit: schützt Ihr Einkommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Alles Weitere hängt davon ab, ob Sie Eigentümer sind, reisen, Kinder haben, ein Unternehmen führen oder besondere Risiken abdecken möchten. Wir beraten Sie gerne individuell.

Tarife ändern sich, Leistungen werden angepasst, neue Bausteine kommen hinzu – und manchmal erhöhen Versicherer sogar unbemerkt die Beiträge.

Eine regelmäßige Überprüfung sorgt dafür, dass Sie:

  • nicht zu viel bezahlen
  • keine Lücken im Schutz haben
  • moderne, leistungsstärkere Tarife nutzen
  • Ihre Absicherung an Lebensveränderungen anpassen

Wir empfehlen eine Überprüfung etwa alle 2–3 Jahre oder bei wichtigen Lebensereignissen.

  • Versicherungsmakler (wie wir): unabhängig, vergleicht mehrere Anbieter, vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
  • Vertreter: arbeitet für eine bestimmte Versicherung, kann nur deren Tarife anbieten.
  • Versicherungsgesellschaft: erstellt eigene Produkte und Tarife.

Als Makler garantieren wir eine objektive Beratung und eine Auswahl aus verschiedenen Versicherern.

Die CO2-Steuer beruft sich auf den Kohlendioxid-Ausstoß und andere Treibhausgase und ist eine Umweltsteuer.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie eine Tabelle (Composante éco-malus pour les véhicules émettant plus de 145 gr de CO2/km), mit der sie ausfindig machen können, wie viel Sie für den CO2-Ausstoß Ihres Autos an Steuern bezahlen müssen.
Bitte wenden Sie sich an uns, wir geben Ihnen gerne die entsprechenden Auskünfte.
Bitte wenden Sie sich an uns, wir geben Ihnen gerne die entsprechenden Auskünfte.
Sie sollten einen Zulassungsnachweis, die Steuermarke, die Rechnung oder den Kaufvertrag, die Mehrwertsteuer-Unterlage für Automobilfahrzeuge, den Versicherungsnachweis, die Zollunterlage, das Konformitätszertifikat, außerdem den Fahrzeugschein oder den Zulassungsnachweis außerhalb von Belgien nachweisen.
Bei einem Neuwagen hat der Händler die Unterlagen für Sie vorbereitet.
Bei einem Gebrauchtwagen hat der Verkäufer (Händler oder Privatperson) das Fahrzeug beim TÜV zur Kontrolle zwecks Besitzerwechsel vorgefahren.

Sie erhalten beim Ankauf eines Neuwagen oder Gebrauchtwagen den Antrag auf Zulassung (rosa Formular).
Mit diesem Antrag melden Sie sich persönlich oder auf digitalem Weg bei uns.

Wir können Ihr aktuelles Kennzeichen in der Regel über ein Programm der Zulassungsstelle überschreiben. Die neue Zulassungsbescheinigung wird Ihnen anschließend per Einschreiben gegen eine Gebühr von 26 € zugestellt.
Sollte eine neue Kennzeichenkombination notwendig sein, so wird Ihnen das hintere offizielle Kennzeichen inkl. Zulassungsbescheinigung ebenfalls per Einschrieben gegen eine Gebühr von 30 € zugestellt. Das vordere Kennzeichen können Sie bei einem Schildermacher drucken lassen ( z.B. TÜV Eupen, Auto 5, Tychon Kelmis, Kostenpunkt ca. 20 € ).

Im Anschluss informieren wir die Versicherungsgesellschaft über den Fahrzeugwechsel, passen evtl. Ihren Versicherungsschutz an und stellen Ihnen die neuen Vertragsunterlagen zur Unterzeichnung mit einer neuen Versicherungskarte zu.

Der Anteil in Euro der im Schadensfall von der Entschädigungssumme in Abzug gebracht wird.
In der Feuer- und Haftpflichtversicherung ist sie gesetzlich und beträgt zur Zeit ca. 300 Euro (Stand 09.2022).
Sie müssen auf jeden Fall immer Ihren Führerschein im Auto mitführen. Zusätzlich brauchen Sie auch den Fahrzeugschein, bzw. den Zulassungsschein Teil 1. Falls Sie ein Fahrzeug der Klasse M oder S besitzen, erhalten Sie statt der Zulassungsbescheinigung I und II eine Betriebserlaubnis, die Sie auch beim Fahren mit sich führen müssen.
Die Versicherungskarte bestätigt, dass Ihr Fahrzeug Haftpflicht versichert ist und sollte bei Fahrten mit dem Auto ins Ausland mitgeführt werden. Durch die grüne Karte ist es einfacher, Schadensfälle im Ausland abzuwickeln.

Eine Überversicherung tritt dann auf, wenn die in Ihrer Police angegebene Versicherungssumme höher ist, als der tatsächliche Wert, den es kosten würde, den gesamten Hausrat im Schadenfall zu ersetzen.

Eine Unterversicherung tritt dann auf, wenn die in Ihrer Police angegebene Versicherungssumme niedriger ist, als der tatsächliche Wert, den es kosten würde, den gesamten Hausrat im Schadenfall zu ersetzen.
Eine Franchise ist ein vereinbarter Betrag, auch Selbstbeteiligung genannt, bis zu dem der Versicherungsnehmer selbst für den Schaden aufkommen muss.
Eine Police beinhalten alle Vertragsangaben des Versicherungsnehmers und die ihm bei Anfrage ausgehändigt wird.
Die Gelder, die nicht von der Lebensversicherungsgesellschaft verwendet werden, müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, zuverlässig angelegt werden.
Unter einer Prämie versteht man den Versicherungsbeitrag, welcher der Versicherungsnehmer zahlt, als Gegenleistung für die Übernahme des Risikos von der Versicherungsgesellschaft.
Eine Expertise ist das Gutachten eines Experten über die Herkunft und den Wert eines Gegenstandes.
Kleiner Leitfaden « wichtige Versicherungen »
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Deine erste eigene Wohnung solltest du wie folgt versichern:
Die Mieterhaftpflichtversicherung versichert deine Wohnung, also die Immobilie, wenn sie z.B. durch ein Feuer oder einen Wasserschaden zerstört oder beschädigt wird.

Der Abschluss dieser Versicherung wird im Mietvertrag in der Regel zur Bedingung gemacht und sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden!

Der Versicherungsvertrag versichert bis zum gesamten Zeitwert deiner gemieteten Wohnung oder sogar das ganze Haus, indem du wohnst.

Ob du die Schuld an einem Schadenereignis trägst oder auch nicht, klärt immer deine Versicherung!

Gut zu wissen: Die Kosten für eine solche Versicherung liegen je nach Größe oder der zu zahlenden Miete bei jährlich zwischen 150-250 Euro.

Die Hausratversicherung versichert nicht nur deine Möbel sondern auch alle anderen Gegenstände die sich so in deiner Wohnung befinden.

(Sie ist keine Pflichtversicherung und muss nicht abgeschlossen werden.)

ABER: Allerdings solltest du bedenken, sollte dein Hausrat durch ein Feuer zerstört werden und du hast dann nichts mehr, also keine Möbel und auch keine Anziehsachen mehr, bekommst du kein Geld von der Versicherung, um dich wieder einzurichten oder auch einzukleiden.

Gut zu wissen: Die Hausratversicherung versichert dich auch im Falle eines Einbruchs. Also so unwichtig ist sie dann wieder nicht 😉 Die Kosten für die Hausratversicherung liegen bei 100-200 Euro jährlich.

Kleiner Tipp: versuche von allen neu gekauften & wichtigen Sachen (Fernseher, Laptop, Möbel usw…) die Kassenzettel zu behalten, oder Fotos mit deinem Handy zu machen. Die kannst du ohne weiteres in einem Order einräumen. Wenn dann bei dir eingebrochen wird, oder es gibt ein Feuer oder was auch immer, kannst du dann “beweisen” dass du diese Gegenstände hattest.

Die Privat- oder Familienhaftpflichtversicherung ist auch keine Pflichtversicherung, solltest du aber auf jeden Fall abschließen! Diese Versicherung versichert alle Schäden die du anderen zufügst.

Einen Schaden den du eventuell durch Unachtsamkeit anrichtest, kann dich unter Umständen finanziell sehr belasten. Der Geschädigte wird über deine Haftpflichtversicherung entschädigt.

Auch die Schäden, die du deinem Nachbarn im Falle eines von dir verursachten Feuers zufügst, fallen darunter. Beispiele hierzu gibt es genug.

Die jährlichen Kosten liegen bei ca. 80-100 Euro jährlich.

Alle anderen Versicherungen sollten erst bei Bedarf interessant werden, z.B. Lebensversicherungen, Rechtsschutzversicherungen oder auch Krankenzusatzversicherungen.

Da die Kosten für diese Absicherungen erheblich sein können, solltest du dich auf jeden Fall von einem Versicherungsmakler, der mehrere Anbieter vergleichen kann, beraten lassen.

Kleiner Tipp: wir würden dir raten, einen Termin mit einem Versicherungsmakler zu machen und dieses Dokument hier mitzunehmen, dann kann dir auch der Makler keine Versicherung verkaufen, die du nicht brauchst/möchtest 😉

Möchtest du dir ein Auto kaufen? Dann habe ich hier noch ein paar Infos für dich:

Wenn du dich mit einem PKW, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss dein Fahrzeug in jedem Fall versichert sein!

Die Kfz-Haftpflichtversicherung: sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.

Kasko? Sicher schonmal gehört, aber was genau bedeutet das?

Die Kaskoversicherung gehört beim Auto nicht zu den Pflichtversicherungen. Bevor du dich für die Teil- oder Vollkasko entscheiden, solltest du die Vor- und Nachteile abwägen.

Teilkasko: versichert dein Fahrzeug gegen folgende Schäden: Brand, Diebstahl, Scheibenbruch, Naturschäden sowie Aufprall von Tieren.

Vollkasko: Zusätzlich zu den vorgenannten Garantien beinhaltet diese Garantie die Schäden verursacht durch einen Unfall. Normalerweise würde man dir anraten während den ersten Jahren eine Vollkasko und danach eine Teilkasko abzuschließen. (Vor allem wenn du ein neues Auto kaufen solltest). Falls es dann zu einem Unfall kommt beispielsweise entschädigt dich Versicherungsgesellschaft in Höhe deines Schadens (festgestellt durch einen Autoexperten in Absprache mit der Reparaturgarage).

Bei einem höheren Schaden kann dein Fahrzeug als Totalschaden angesehen/gewertet werden. Du wirst also laut den Bedingungen deines Vertrages entschädigt, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.

Firmendaten

Unsere Bankverbindung lautet:
Crelan BANK
BE68 7512 0727 8734
AXABBE22

Fragen zur Tarifanfrage

Ganz einfach: Sie senden uns Ihre Angaben über das Formular oder kontaktieren uns telefonisch. Wir prüfen anschließend verschiedene Tarife, vergleichen Leistungen und erstellen eine verständliche Empfehlung.

Sie erhalten eine klare Übersicht der Optionen – ohne Fachchinesisch, ohne Verpflichtung.

Ja. Die komplette Beratung, Analyse und Empfehlung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Erst bei Abschluss eines Vertrags erhalten wir eine Vergütung vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Das hängt von der Versicherung ab. Typische Angaben sind:

  • persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • aktuelle Versicherungssituation
  • bestehende Policen
  • Angaben zum Fahrzeug, Haus, Beruf oder zur Reise
  • gewünschte Deckung oder Versicherungssumme

Wenn Ihnen etwas fehlt, kein Problem: Wir helfen Ihnen beim Zusammenstellen.

Fragen zur Schadensmeldung

Zunächst sollten Sie den Schaden sichern und dokumentieren:

  • Fotos oder Videos machen
  • Datum & Uhrzeit notieren
  • bei Einbruch/Diebstahl: Polizei informieren
  • erste Maßnahmen ergreifen (Wasser stoppen, Fenster sichern etc.)

Danach melden Sie uns den Schaden – telefonisch oder über unser Formular. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Je nach Schaden können folgende Unterlagen wichtig sein:

  • Fotos & Schadenbeschreibung
  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge
  • Kaufbelege
  • polizeiliche Aktennummer
  • Kontaktdaten von Zeugen
  • Unfallberichte

Wenn Sie sich unsicher sind, beraten wir Sie gerne.

Das hängt vom Schaden und der Versicherung ab. Kleinere Schäden werden oft innerhalb weniger Tage reguliert, komplexere Fälle können länger dauern.

Wir bleiben während des gesamten Prozesses in Kontakt, erinnern die Versicherung bei Bedarf und sorgen dafür, dass alles zügig bearbeitet wird.

Fragen zu unserer Beratung

Ja. Unsere Büros in Raeren und Eupen sind während der Öffnungszeiten besetzt. Für ausführlichere Beratungen empfehlen wir jedoch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.

Seit 2020 haben wir unsere digitalen Angebote erweitert. Die Beratung erfolgt bei uns in der Regel schriftlich per E-Mail, damit alle Informationen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind. Für kurze Rückfragen stehen wir selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung.

Ja. Neben dem Privatkundengeschäft beraten wir auch kleine und mittelständische Unternehmen in Ostbelgien. Dazu gehören u. a.:

  • Betriebshaftpflicht
  • gewerbliche Gebäude- & Inhaltsversicherungen
  • Fuhrpark
  • Cyber-Bausteine
  • Rechtsschutz

Wir erstellen individuelle Deckungskonzepte, die zum Unternehmen passen.

Gebäudeversicherung

Wir übernehmen ohne Selbstbeteiligung den Ersatz der Schlösser der Außentüren im Falle des Diebstahls, des Verlustes oder das Vergessen der Schlüssel des Gebäudes.
Ja, Schäden die durch die Kinder in der Wohnung, d.h. dem möblierten oder unmöblierten Studentenzimmer oder Studio, das sie irgendwo auf der Welt während ihrer Ausbildung mieten, entstehen, sind mitversichert.
Ja, das wird normalerweise in Ihrem Mietvertrag festgelegt. Der Vermieter ist für das Gebäude der Wohnung gewährleistet, allerdings sind Sie als Mieter für die Schäden im Wohnbereich und für Ihr persönliches Eigentum verantwortlich.
Ja, denn wenn Sie zum Beispiel die Struktur Ihres Hauses verändern oder einen Wintergarten anbauen, wirkt sich das gleichzeitig auf den Wert Ihres Hauses aus.
Ja, die brauchen Sie auf jeden Fall. Bei der Konstruktion des Hauses könnte ein Schaden entstehen, den die Versicherung übernehmen würde.
Gerne beraten wir Sie für Ihren Hausbau und Ihre passende Versicherung.
Die Gebäudeversicherung ist für Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu zwei Vollstockwerken zu empfehlen. Außerdem für Eigentümer von Einfamilienhäusern mit bis zu drei Stockwerken.
Die Gebäudeversicherung ist nicht für Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als zwei Vollgeschossen zu empfehlen.
Eine Absicherung für diese Wohngebäude erfolgt über den Firmentarif.
Wenn Sie Ihre Gebäudeversicherung kündigen wollen, müssen Sie uns drei Monate vor dem Fälligkeitsdatum des Vertrages informieren. Aber falls Sie sich dazu entscheiden ein Haus zu bauen oder zu kaufen, werden Sie Eigentümer und können Ihre aktuelle Police als Mieter annullieren. Danach können Sie umgehend eine neue Gebäudeversicherung abschließen.
Ein Risiko entsteht, sobald die Kaufurkunde beim Notar unterschrieben ist.
Ihre Versicherung bleibt drei Monate nach dem Abschluss der öffentlichen Urkunde gültig, leider kann es dennoch sein, dass Sie nicht versichert oder unterversichert sind.
Daher empfehlen wir Ihnen einen neuen Vertrag bereits vor der Vertragsunterzeichnung beim Notar zu unterschreiben.
Durch eine detaillierte Gebäudebeschreibung, insbesondere die Anzahl der Wohnräume und der Ausstattung, kann Ihr Versicherungsbeitrag ermittelt werden. So haben Sie bei richtigen Angaben unseren vollsten Versicherungsschutz.
  • Wohn und Esszimmer
  • Küche
  • Schlafzimmer
  • Arbeitszimmer
  • Badezimmer
  • Wintergarten
  • Anzahl Stellplätze in der Garage
  • sonstige Räume wie Bibliothek, Ankleidezimmer,
  • usw.
  • Ihr Haus
  • Gartenhäuser und Geräteschuppen
  • Carpots und Garagen
  • Elektrische Anlagen
  • Sanitäre Installationen
  • Zentralheizungsanlagen

Die Gebäudeversicherung sichert vor folgenden Gefahren ab:

  • Feuer
  • Sturm
  • Glasbruch
  • Hagel
  • Wasserschäden
  • Elementarschäden wie Überschwemmung des
  • Versicherungsgrundstückes, Erdsenkung und Erdrutsch,
  • Rückstau, Schneedruck und Lawinen und Erdbeben.
  • Blitzschlag
  • Explosionen

Ihre Frage war nicht dabei?

Kein Problem – wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns an einem unserer Standorte.

Wir beantworten jede Frage verständlich und ohne Fachsprache.

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